Rechtsberatung

 

RECHTSBERATUNG

Asllani – Law Office steht ihren Klienten und Mitgliedern seit 1998 zur Seite.

Unsere Dienstleistungsangebote sind in drei Geschäftsfelder gefasst: Rechtsberatung, Pensionsvorbereitung und Steuern bzw. Buchhaltung.

Wir sind bemüht grösstmögliche Kundennähe und Kontinuität zu gewährleisten.

Unser Angebot an Rechtsberatung und anderen Dienstleistungen richtet sich nach den Wünschen unserer Mandanten und deren Bedürfnisse.

Unsere Kanzlei bietet Dienstleistungen im Bereich des Renten, Zivil, Steuer- und Familienrechts sowohl in der Schweiz als auch in Ländern des Westbalkans (Montenegro, Nord Mazedonien, Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina)

 

Wir verfügen über langjährige Berufserfahrung, sind fachlich auf diesen Gebieten Kompetent und zeigen ihnen bei der Bearbeitung von Rechtsproblemen Lösungswege auf.

Wir vertreten aussergerichtliche wie auch gerichtliche Verfahren unserer Mandanten (öfters Familien und Einzelpersonen mit einem Migrationshintergrund die in der Schweiz leben) Schweizweit und in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in den jeweiligen Ländern des Westbalkans.

Unsere Kanzlei hat seit der Gründung im Jahre 1998 eine grosse Erfahrung und vertritt Kunden und Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten, steht ihnen zur Seite mit professionelle Rechtshilfe und Lösung von komplexen Problemen.

 

Unsere Kanzlei ist international orientiert und bietet in erster Linie kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen rechtliche Unterstützung an.

Haben Sie ein juristisches Problem oder ein Vorhaben im Bezug auf eines oder mehrere Länder des Westlichen Balkans?

Die Kanzlei hat auch Partnerschaften mit verschiedenen Kanzleien nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch mit verschiedenen Kanzleien im Ausland vor allem im Westlichen Balkan (Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien, Albanien)

So können wir Ihnen in Rechtsfragen beim Rechtsverkehr zwischen der Schweiz und den Ländern des Westlichen Balkans (Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien, Albanien) zur Seite stehen.

Hierbei fühlen wir uns natürlich verpflichtet, die Interessen unserer Mandanten zu vertreten und die Kosten-Nutzen Problematik nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Unsere Kanzlei bietet seit 1998 folgende Dienstleistungen an:

 

Für Privatkunden in der Schweiz:

Rechtsberatung, Rentenberatung und Rentenplanung für Privatpersonen

Arbeitsrecht (Arbeitslosenversicherung, Arbeitgeber, Krankentaggeldversicherung)

Haftpflichtrecht (Haftpflicht- und Motorfahrzeugversicherungen, Unfallversicherung)

Sozialversicherungsrecht (AHV-IV, Ergänzungsleistungen, BVG/Pensionskasse, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kinder-/Familienzulagen

 

Steuern

Für Firmen in der Schweiz:

Rechtsberatung, Firmengründung,

Steuern und Buchhaltung für kleine Firmen

Für Privatkunden und Firmen im Ausland:

Rechtsberatung und Vertretung in Zusammenhang mit einer Angelegenheit in der Schweiz, Vertretung in Rentenangelegenheiten in der Schweiz, Österreich und Deutschland.

 

VERGESSENE PENSIONSKASSEN-GELDER

Wer oft die Stelle wechselt, dem kann es passieren, dass Gelder aus der Pensionskasse vergessen gehen.

Grundsätzlich sind die Pensionskassen gesetzlich dazu verpflichtet, das Guthaben von austretenden Mitarbeitern an die nächste Pensionskasse zu überweisen.

«Oft sind es auch Ausländer wie Saisoniers oder Expats, die für ein paar Monate oder Jahre in der Schweiz arbeiten und wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Da sie unser Sozialsystem nicht kennen, vergessen sie ihr Pensionskassengeld hier in der Schweiz.»

Wenn die Pensionskasse jedoch keine Angaben bekommt, wohin das Geld überwiesen werden soll, dann wird das Geld auf einem Freizügigkeitskonto überwiesen.

Wir können im Auftrag unserer Kunden nach allfälligen vergessenen Pensionskassengelder suchen.

WO IST MEIN GELD AUS DER PENSIONSKASSE?

Die meisten Schweizer arbeiten in ihrem Arbeitsleben bei mehreren Firmen und verzeichnen dabei auch Unterbrüche im Erwerbsleben. Da kann man als Versicherter schon mal die Übersicht verlieren, wo und wie viel Guthaben man in der zweiten Säule, der Pensionskasse, angespart hat.