Pensionsvorbereitung!

„Wer sich im Alter wärmen will, muss sich in der Jugend einen Ofen bauen.“ Sprichwort

IHR PENSIONSBERATER!

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Zeit nach dem Erwerbsleben vor.

Mit uns haben Sie den richtigen Partner zur Seite.
Unsere Firma bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zum Thema Pensionierung: Vorträge, Infos und persönliche Beratungen.

Nach der Pensionierung müssen Sie den Lebensunterhalt aus den Leistungen der AHV und Pensionskasse sowie aus Erspartem, d.h. der 3. Säule und anderen Kapitalanlagen, finanzieren. Je früher Sie mit dem Vermögensaufbau beginnen, umso befreiter können Sie Ihrer Zukunft entgegensehen.

Unsere Beratung ist speziell auf Personen zwischen 45 und 65 Jahren ausgerichtet, die mehr über das „3 Säulen System der Schweiz“ wissen wollen und sich schon heute einen Überblick über ihre finanzielle Zukunft verschaffen  wollen.

Ein Erstgespräch mit uns ist auf Voranmeldung kostenlos!

IHR RENTENBERATER IN WINTERTHUR UND ZÜRICH

Pensionsplanung

Sinnvoll ist es, sich spätestens zehn Jahre vor der Pensionierung über die letzte Phase des Arbeitslebens sowie die Zeit nach der Pensionierung Gedanken zu machen.  Es stehen dabei folgende Fragen im Zentrum:

Wie hoch sind die Ausgaben nach der Pensionierung?

Stellen Sie mit einer sorgfältigen Planung sicher, dass Sie sich später einmal nicht um Ihre Finanzen sorgen müssen. Wichtigste Grundlage für Ihre Finanzplanung ist eine klare Übersicht der künftigen Einnahmen und Ausgaben.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Sie möchten nicht bis 65 auf die grosse Freiheit warten? Dann lohnt es sich erst recht, den Rückzug aus dem Berufsleben frühzeitig zu planen. Und das nötige Geld auf die Seite zu legen, denn gratis ist dieser Traum nicht zu haben.

Dienstleistungen für Privatpersonen

  • Vertretung und durchführung von Antragsverfahren für alle Altersrenten, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten
  • Überprüfung von Rentenverfügungen (auch nach Ablauf der Einsprachefrist)
  • Überprüfung und Vervollständigung von rentenrechtlichen Zeiten (IK Kontoauszug-Kontenklärung)
  • Beschaffung fehlender Unterlagen und Nachweise
  • Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente (z.B. bei vorbezug der Altersrente)
  • Klärung von freiwilligen AHV Beiträgen – Beitragszahlungen
  • Beratung von Versicherten mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
  • Beratung von in der Schweiz versicherten ausländischen Arbeitnehmern und Familienangehörigen, insbesondere bei Rückkehr in die Herkunftsländer
  • Rechtliche Vertretung in Einsprache- und Klageverfahren

Sozialversicherungsrecht

Dienstleistungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer

  • Prüfung der Pflicht zur Beitragszahlung für Selbstständige und Angestellte
  • Beratung und Überprüfung der Sozialversicherungspflicht
  • Information und Einzelfallberatung zur Sozialversicherungspflicht bei Teilzeitangestellten
  • Beratung von Arbeitgebern und freiwillig Versicherten zur Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • AKTUELL

    Auf in den nächsten Lebensabschnitt! ALTERSRENTE!

    Sie haben Fragen – wir die Antworten!

    Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist ausschliesslich nach Nummern organisiert und arbeitet ohne Adressen der Versicherten.

    Die Versicherten müssen die Altersrente bei Ihrer Ausgleichskasse mindestens drei Monate im Voraus beantragen.

Die Pensionierung ist ein wichtiger Lebensabschnitt.

Es lohnt sich, die Planung des Ruhestands frühzeitig, bereits ab 50 Jahren, anzugehen.

Konkretisieren Sie Ihre Wünsche und Ziele für den Ruhestand und machen Sie sich Gedanken zur finanziellen Situation.

Informieren Sie sich über die möglichen Pensionierungsmodelle: Kommt für Sie eine Frühpensionierung in Frage oder können Sie sich vorstellen auch länger zu arbeiten?

Überprüfen Sie Ihre Vorsorgesituation und treffen Sie eine Wahl des Pensionierungszeitpunktes.

Bestimmen Sie die Höhe Ihres künftigen Arbeitspensums und besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Arbeitgeber.

Wollen Sie Ihren heutigen Lebensstandard bis ins hohe Alter
halten? Dann sollten Sie sich schon heute um Ihre finanzielle Zukunft kümmern.
Es ist nie zu früh dafür.

Die zweite Säule: In Form von Rente oder Kapital?

In Ihrer Pensionskasse befinden sich in der Regel mehrere Hunderttausend Franken. Das Gesetz sieht vor, dass Sie mindestens einen Teil in Kapitalform beziehen können.
Damit steht natürlich die Frage im Vordergrund: Wofür wollen Sie sich entscheiden? Welches sind die Konsequenzen? Welche Überlegungen sind noch zu berücksichtigen?

Pensionierung und Steuern

Über die 3. Säule können Sie nicht nur Ihre Vorsorge individuell gestalten und so die Leistungen der Pensionskasse ergänzen. Sie haben gleichzeitig auch die Möglichkeit, einiges an Steuern zu sparen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

 

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine fundierte Rechtsberatung und eine Beratung zu einem so komplexen Thema, wie es das Rentenrecht darstellt, nicht durch eine eigene Recherche mit Google, Bing oder anderen Suchmaschinen zu ersetzen ist!

Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, sind wir bereit Sie auf Ihre Rentenansprüche zu unterstützen und zu beraten.

Wir beraten Sie persönlich und individuell rund um Fragen zum 3. Lebensabschnittes (Pensionierung).

Oft stellen sich in dieser Situation Fragen die eine professionelle Antwort verlangen?

Zögern Sie nicht uns zu Kontaktieren!

 

Dienstleistungen für Privatpersonen

  • Vertretung und durchführung von Antragsverfahren für alle Altersrenten, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten
  • Überprüfung von Rentenverfügungen (auch nach Ablauf der Einsprachefrist)
  • Überprüfung und Vervollständigung von rentenrechtlichen Zeiten (IK Kontoauszug-Kontenklärung)
  • Beschaffung fehlender Unterlagen und Nachweise
  • Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente (z.B. bei vorbezug der Altersrente)
  • Klärung von freiwilligen AHV Beiträgen – Beitragszahlungen
  • Beratung von Versicherten mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
  • Beratung von in der Schweiz versicherten ausländischen Arbeitnehmern und Familienangehörigen, insbesondere bei Rückkehr in die Herkunftsländer
  • Rechtliche Vertretung in Einsprache- und Klageverfahren